Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1.0 Buchung / Abschluss des Vertrages
Nach Anmeldung bei abenteuer natur erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters. Ihre Anmeldung ist auch telefonisch, per Fax oder Email verbindlich. Aufträge sind schriftlich zu bestätigen und werden erst bei Vorlage der Unterschrift für abenteuer natur bindend. Wird der Vertrag für mehrere Personen abgeschlossen, so steht der/die Anmeldende für die Erfüllung der Vertragspflichten für alle von ihm/ihr angemeldeten Personen ein wie für seine/ihre eigene.
§ 2.0 Leistungen
Der Leistungsumpfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich abenteuer natur eventuelle Veränderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von abenteuer natur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung vonabenteuer natur.
§ 2.1 Änderungen vor Ort
Änderungen an Vertragsleistungen vor Ort sind nur im Einverständnis mit abenteuer natur möglich. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungsteile, anteilige Maßnahmenkosten zurückzuzahlen.
§ 2.2 Anreise/Abreise
Die Anreise/Rückreise vom jeweiligen Veranstaltungsort sind nicht Gegenstand des Vertrages.
§ 3.0 Haftung
Alle Referenten von abenteuer natur werden sorgfältig ausgewählt, ausgebildet und in die nötigen Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen. Die Veranstaltungen sind z.T. mit besonderen Risiken behaftet, die dem Auftraggeber und Endkunden (Teilnehmern) bekannt sind. Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht daher auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von abenteuer natur nicht vorhersehbar und / oder nicht beeinflussbar und / oder nicht vertreten sind.
Alle Teilnehmer an Veranstaltungen von abenteuer natur sind über eine Haftpflichtversicherung versichert. Die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für vertragliche Schadenersatzansprüche ist auf den dreifachen Buchungspreis pro Teilnehmer beschränkt, soweit der Schaden eines Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Von abenteuer natur wird keinerlei Haftung bei selbstverschuldeten Unfällen und daraus resultierenden Schäden übernommen. Der Veranstalter haftet ebenfalls nicht für abhanden gekommene private Gegenstände.
§ 3.1 Mitwirkungspflicht
Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den Begleitpersonen der Gruppe. Unsere Referenten sind verantwortlich für den Ablauf des Programms. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendliche bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Bei Programmen ohne Begleitpersonen ist die Aufsichtspflicht von abenteuer natur beschränkt auf die Gewährleistung gewöhnlicher abenteuer natur ist von seiner Aufsichtspflicht befreit, wenn sich der jugendliche der Aufsicht der Begleitperson bewusst entzieht bzw. Anordnungen der Betreuer nicht befolgt. Der Veranstalter ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Bestimmungen des Jugendschutzes eingehalten werden.
§ 3.2 Weisungsbefugnis
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der Referenten von abenteuer natur unbedingt Folge zu leisten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, stört oder gefährdet den Kursablauf auf unzumutbare Weise, kann er vom Veranstalter von der weiteren Veranstaltungs-, Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungs- /Kursgebühr wird in diesem Falle einbehalten.
§ 3.3 Mitteilungspflicht
Der Teilnehmer verpflichtet sich vor Veranstaltungs-, Kursbeginn wahrheitsgemäß Auskunft über seinen Gesundheitszustand (Allergien, Herzerkrankungen, Stoffwechselstörungen, Anfallsleiden, Gleichgewichtstörungen etc.) zu geben. abenteuer natur weist ausdrücklich darauf hin, dass eine gesundheitliche Unbedenklichkeit ggf. von einem Mediziner vor der Veranstaltung überprüft werden sollte. Im Falle von falschen Angaben seitens des Teilnehmers haftet abenteuer natur nicht für eventuelle Schäden / Folgeschäden.
Sollte der Referent während der Veranstaltung den Eindruck gewinnen, dass die Teilnahme mit gesundheitlichen Risiken belastet ist, kann der Teilnehmer zu seiner eigenen Sicherheit ausgeschlossen werden und erhält die Veranstaltungskosten minus einer Bearbeitungspauschale von 30,00 € zurück.
§ 4.0 Preisbindungen
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Übersendung der Auftragsbestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Auftrageber gegenüber erklärt werden. In diesem Falle steht dem Kunden grundsätzlich ein Rücktritt vom Vertrag frei. Eventuell geleistete Vorauszahlungen werden von abenteuer natur umgehend rückerstattet.
§ 5.0 Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, 35 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine Anzahlung von 50 % der Auftragsumme, auf das Konto von abenteuer natur zu überweisen. Der Restbetrag wird bis spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist abenteuer natur berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine angemessene Entschädigung in Höhe der bis dahin entstandenen Auslagen zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über Zahlungsverzug bleiben unberührt. Wird eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind die vereinbarten Programmkosten für fehlende Teilnehmer zu entrichten.
Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherberungsbetriebes an. Diese Geschäftsbedingungen liegen ggf. bei.
§ 6.0 Rücktritt / Stornierung
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von seinem Vertrag zurückzutreten .Maßgeblich für einen Rücktritt ist der Zeitpunkt des Zuganges bei abenteuer natur. Eine Rücktrittserklärung mittels eingeschriebener Briefsendung wird empfohlen. Im Falle eines Rücktritts hat abenteuer natur Anspruch auf eine Entschädigung entsprechend §651 BGB. Maßgeblich für die Berechnung ist die Gesamtbuchungssumme sowie der Beginn der vertraglichen Leistung. Die Kostenentschädigung wird dabei folgendermaßen pauschalisiert:
Nichtantritt oder vorzeitige Abreise auf eigenen Wunsch ohne Verschulden des Veranstalters
• Vor 45 Tage vor Beginn 100,00 € pausschal
• 45 bis 30 Tage vor Beginn 25 % Stornogebühr
• 29 bis 15 Tage vor Beginn 40 % Stornogebühr
• 14 bis 8 Tage vor Beginn 50 % Stornogebühr
• 7 bis 3 Tage vor Beginn 75 % Stornogebühr
• ab 3 Tage vor Beginn 100 % Stornogebühr
der gesamten Auftragssumme bezahlt werden.
§ 6.1 Ersatzperson/en
Bis zum Beginn der gebuchten Veranstaltung kann der Kunde verlangen, dass an seiner Stelle ein gleichwertiger Dritter bzw. eine gleichwertige Gruppe die vertragliche Leistung wahrnimmt, sofern dem nicht außergewöhnliche Gründe entgegenstehen. Alle Rechte und Pflichten gehen dann auf diese Person/ Gruppe über. abenteuer natur ist berechtigt, für seinen Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von maximal € 25,00 bei Einzel Personen und € 50,00 für Gruppen zu berechnen.
§ 6.2 Absage durch abenteuer natur
Bei nicht Erreichen der für die Veranstaltung erforderlichen Mindestteilnehmerzahl ist abenteuer natur berechtigt, die Maßnahme abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückgezahlt.
§ 7.0 Nutzungsrechte & Geheimhaltung
Die von abenteuer natur angefertigten vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von abenteuer natur und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht- auch nicht teilweise- genutzt oder umgesetzt werden.
§ 8.0 Schlussbestimmung
Sämtliche Buchungen werden ausschließlich auf Grundlage der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Punkte angenommen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der Annahme dieser Bedingungen einverstanden.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.
Als Veranstalter wird abenteuer natur mit Sitz im Vogesenweg 80 , 69469 Weinheim bezeichnet.
§ 9.0 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mannheim. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand 01.01.2010